Baustart erfolgt - Fertigstellung November 2027!
Kirchenfeld 6
Grün wohnen. Zentral leben.
Am Kirchenfeld 6 in Altenmarkt entsteht ein hochwertiges Wohnprojekt mit nur 9 exklusiven Wohnungen. Inmitten einer grünen, ruhigen Umgebung und zugleich zentrumsnah gelegen, verbindet das Projekt naturnahes Wohnen mit den Vorzügen einer ausgezeichneten Lage.
Neun Wohnungen. Viele Möglichkeiten.
Die Wohnungen bieten Wohnflächen von ca. 42 bis 102 m² und überzeugen mit durchdachten Grundrissen, hellen, freundlichen Wohnräumen und einer hochwertigen Ausstattung. Die unterschiedlichen Wohnungsgrößen bieten Raum für Singles und Paare oder ein neues Zuhause für die Familie.
Die Erdgeschosswohnungen profitieren von privaten Gartenflächen, während großzügige Balkone und Terrassen den übrigen Wohnungen attraktive Außenbereiche bieten. Die ideale südliche Ausrichtung des Gebäudes garantiert ein Maximum an Sonnenstunden. Für komfortables und sicheres Parken stehen 18 Tiefgaragen-Stellplätze und 2 Außenparkplätze zur Verfügung.
Hochwertig bis ins Detail.
Bei der Ausstattung wird Wert auf Qualität, Komfort und zeitgemäßes Wohnen gelegt. Hochwertige Materialien, moderne Haustechnik mit Photovoltaikanlage und Fernwärme-Heizung sowie Massivbauweise schaffen ein Wohnambiente, das auch langfristig überzeugt. Ein Zuhause für alle, die Naturverbundenheit, Zentrumsnähe und Qualität miteinander verbinden möchten.
Die Lage am Kirchenfeld vereint Ruhe und Natur mit der Nähe zum Ortszentrum. Schule, Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie sind bequem zu Fuß erreichbar. Gleichzeitig bietet das grüne Umfeld einen angenehmen Rückzugsort vom Alltag.
Allgemeine Daten:
- 9 exklusive Eigentumswohnungen mit ca. 42–102 m² Wohnfläche
- ruhige, grüne und zentrumsnahe Lage in Altenmarkt
- Gärten, große Balkone und Terrassen
- Fernwärmeheizung
- Photovoltaikanlage
- inkl. 2 Tiefgaragen-Abstellplätze pro Wohnung
- Landhausdielen
- Fußbodenheizung
- Alle Wohnungen mit Abstellraum und Kellerabteil
- Personenaufzug
- Wohnbauförderung möglich
Hinweis zur Erwerbsberechtigung:
Aufgrund des mit der Marktgemeinde Altenmarkt abgeschlossenen Raumordnungsvertrags ist der Erwerb der
Wohnungen ausschließlich durch begünstigte Personen gemäß § 8 S.WFG 2025 bzw. gleichgestellte Fremde
gemäß § 9 S.WFG 2025 möglich. Eine tatsächliche Inanspruchnahme der Wohnbauförderung ist nicht erforderlich.
Maßgeblich ist die Erfüllung der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen.